Vorraussetzung für jeden Angler ist ein gültiger Fischereischein und ein für den jeweiligen Bereich ausgestellter Erlaubnisschein (Angelkarte). Kinder und Jugendliche erhalten vom 9. bis 16. Lebensjahr ohne Prüfung einen Jugendfischereischein, der zum Kauf eines Erlaubnisscheines berechtigt. Sie dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein.
Ausländische Gäste erhalten ihren Fischereischein nach Vorlage ihrer Fischerei- oder Fanglizenz bzw. des Mitgliedsbuches ihres Fischerei- und Angelvereines.
Fischereibehörde
Gutsstraße 1
02699 Königswartha
Telefon: +49 (35931) 29610
www.landwirtschaft.sachsen.de/fischerei
Das Gewässerverzeichnis des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. enthält eine Auflistung aller zum Anglerverband gehörenden Gewässer und kann käuflich erworben werden.
Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.
Rennersdorfer Straße 1
01157 Dresden
Telefon: +49 (351) 3106081
Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Rennersdorfer Straße 1
01157 Dresden
Telefon: +49 (351) 4222570
www.landesanglerverband-sachsen.de
Die Teichwirtschaften bieten interessierten Hobbyanglern die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und weisen auf die dafür zu nutzenden Teiche hin.
Faltblatt „Kinder & Angeln“
Zentrale Info-Nummer
Telefon: +49 (180) 5650560
14 Cent / Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz
Mobilfunk max. 42 Cent / Minute
Angeltermine finden Sie hier.