| Der
Kulturraum-Konvent
Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien ist ein Pflichtzweckverband nach dem Gesetz über die Kulturräume Sachsen.
Der Kulturraum-Konvent ist das oberstes Beschlussorgan
des Kulturraumes und beschließt insbesondere über:
- Erlass und Änderungen von Satzungen
- den jährlichen Haushaltplan
- die Liste der zu fördernden Einrichtungen und Projekte
- Förderrichtlinien des Kulturraumes
- Berufung des Kulturbeirates
Der Kulturraum-Konvent setzt sich zusammen aus:
beschließenden Mitgliedern:
- Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien
Städte
- Stiftung für das Sorbische Volk
und beratenden Mitgliedern:
- je zwei durch die Kreistage der Landkreise entsandte
Vertreter
- Vorsitzende des Kulturbeirates
Kontakt über das Kultursekretariat.
Weitere Informationen zum Kulturraum gibt es unter:
www.kulturraum-oberlausitz-niederschlesien.de
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