SpracheStartseite Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbHStartseite Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH
Oberlausitz - FerienregionOberlausitz - WirtschaftsregionOberlausitz - KulturregionOberlausitz - Regionalmanagement

Karpfenteichregion Oberlausitz

In der Karpfenteichregion Oberlausitz können in der Programmumsetzung (bis 2013) Projekte nach der Förderrichtlinie des SMUL zur Förderung der Aquakultur und der Fischerei - AuF/2007 gefördert werden.

Schwerpunkte der Förderung sind Investitionen und Maßnahmen in den Bereichen:

  1. Aquakultur
  2. Binnenfischerei
  3. Verarbeitung und Vermarktung
  4. Maßnahmen von allgemeinem Interesse / kollektive Aktionen
  5. Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten
  6. Pilotprojekte
  7. Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

„Fischwirtschaftsgebiet“ im Sinne der Richtlinie ist die Region Oberlausitz - Niederschlesien. Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung dieses Gebietes müssen der „Strategie für eine integrierte Entwicklung der Karpfenteichregion Oberlausitz“ entsprechen.

 

Förderfähig sind u.a. Maßnahmen

  • zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei
  • zur Umstellung und Neuausrichtung der Wirtschaftstätigkeit
  • zur Diversifizierung der Erwerbstätigkeit der Fischer und Teichwirte
  • zur Steigerung der Wertschöpfung bei Fischereierzeugnissen
  • zur Unterstützung von kleinen fischwirtschaftlichen und touristischen Infrastrukturen/Dienstleistungen
  • zum Schutz der Umwelt, Verbesserung der Landschaft und des baulichen Erbes
  • zur Wiederherstellung des Produktionspotenzials nach Naturkatastrophen
  • zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten

 

Förderverfahren

Förderverfahren

 

Projektweg

Die Projektidee wird an die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH herangetragen.

Erste Abfrage beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zur grundsätzlichen Förderfähigkeit.

Nach Qualifizierung und Einreichung des Projektbogens (Antragsformular für den EFF-Koordinierungskreis) mit Angaben zum Projektablauf und zur Finanzierung erfolgt die Vorstellung im EFF- Koordinierungskreis.

Bei positivem Beschluss des Koordinierungskreises kann der Fördermittelantrag (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei - RL AuF/2007) für das Projekt beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Förderung eingereicht werden.

Prüfung und Bearbeitung des Antrages entsprechend der Richtlinie AuF/2007 im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Information an Antragsteller zu Bewilligung oder Ablehnung durch LfULG.

 

Fördersätze

Fördersätze
English Česky Polski Français Serbsce